Wenn der Einsatz zum Unfall wird – Unfallversicherungsschutz in der freiwilligen Feuerwehr
Die freiwillige Feuerwehr ist ein unverzichtbarer Teil des Bevölkerungsschutzes in Deutschland. Ihre Mitglieder opfern ihre Freizeit – neben Beruf, Schule oder Studium –, um anderen Menschen in Notlagen zu helfen. Sie löschen Brände, helfen bei Unfällen und Unwettern und kümmern sich um die Brandvorbeugung. Regelmäßige Übungen stellen sicher, dass alle Einsatzkräfte jederzeit gut vorbereitet sind. Ohne sie wäre ein flächendeckender Brandschutz in vielen Regionen schlicht nicht möglich.
Feuerwehreinsätze sind gefährlich – Unfälle können jederzeit passieren. Deshalb sind alle Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr über die Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen der Bundesländer versichert.
Wer ist alles versichert?
- die aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren
- die Mitglieder der Kinder- und Jugendwehren
- Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen der freiwilligen Feuerwehren
Was gilt als Arbeitsunfall?
Wer sich während eines Einsatzes verletzt, hat in der Regel Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die Verletzung eindeutig durch den Dienst verursacht wurde – und nicht etwa durch altersbedingte Vorerkrankungen.
Der erste Schritt: zum Durchgangsarzt
Nach einem Unfall im Dienst muss zunächst ein sogenannter Durchgangsarzt aufgesucht werden. Das ist ein speziell zugelassener Arzt oder ein Krankenhaus, das Arbeitsunfälle behandelt. Wichtig: Beim ersten Arztbesuch unbedingt angeben, dass der Unfall im Rahmen der freiwilligen Feuerwehr passiert ist. Nur so kann der Arzt den zuständigen Unfallversicherungsträger informieren und die Kostenübernahme einleiten.
Suche nach Durchgangsarzt: diva-online.dguv.de
Welche Leistungen gibt es?
Die Unfallversicherung übernimmt alle notwendigen Behandlungskosten, darunter:
- Arzt- und Zahnarztbehandlung sowie psychologische Betreuung
- Krankenhausaufenthalte und Reha-Maßnahmen
- Medikamente, Heilmittel (z. B. Physiotherapie) und Hilfsmittel (z. B. Brillen, Prothesen)
- Fahrt- und Transportkosten
Wer durch den Unfall vorübergehend nicht arbeiten kann, erhält nach den ersten sechs Wochen (die der Arbeitgeber übernimmt) sogenanntes Verletztengeld. Ehrenamtliche Feuerwehrleute haben dabei Anspruch auf zusätzliche Mehrleistungen – eine besondere Anerkennung für ihren selbstlosen Einsatz für die Allgemeinheit. Wie hoch diese Mehrleistungen ausfallen, legt jede Unfallkasse in ihrer Selbstverwaltung fest.
Bei besonders schweren Verletzungen können auch weitergehende Hilfen beantragt werden, etwa eine berufliche Umschulung oder Unterstützung bei der Anpassung der Wohnsituation. Kommt es im schlimmsten Fall zu einem Todesfall, erhalten die Hinterbliebenen Leistungen wie Sterbegeld, Hinterbliebenenrenten und Überführungskosten sowie ebenfalls Mehrleistungen.
Informationen zu Rehabilitationsleistungen: Rehabilitation | Unfallkasse Saarland
Besonderheit: Versicherungsschutz schon ab der Alarmierung
Ein wichtiger Unterschied zu normalen Arbeitnehmern: Der Versicherungsschutz beginnt für Feuerwehrmitglieder nicht erst, wenn sie das Haus verlassen, sondern bereits in dem Moment, in dem die Alarmierung eingeht. Der Weg zum Einsatz ist also von Anfang an vollständig versichert.
Mehr erfahren: Wer noch tiefer in das Thema einsteigen möchte, findet auf der Website der Unfallkasse Saarland ausführlichere Informationen rund um den Unfallversicherungsschutz der Freiwilligen Feuerwehr: