Prävention von Absturzunfällen bei der UKS
Absturzunfälle gehören zu den folgenreichsten Arbeitsunfällen: Sie führen überproportional häufig zu schweren Verletzungen, bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen oder zum Tod.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA), bei der Bund, Länder und die Unfallversicherungsträger zusammenarbeiten, hat Absturzunfälle 2026 zum bundesweiten Schwerpunktthema erklärt, da trotz allgemein rückläufiger Unfallzahlen die Anzahl schwerer Absturzunfälle unverändert hoch geblieben ist. Die Unfallkasse Saarland (UKS) setzt diesen Auftrag mit verstärkten Betriebsbesuchen im Rahmen ihrer Aufsichts- und Beratungstätigkeit um. Im Fokus stehen dabei besonders Arbeiten mit Leitern und Tritten, Gerüstarbeiten sowie Absturzgefahren von Fahrzeugen mit Ladepritschen.
FALLBERICHT
Leiterunfall in einer Schule
Der Hausmeister einer Grundschule sollte einen WLAN-Router an der Decke eines Klassensaals montieren. Die Deckenhöhe betrug ca. 3 Meter. Für die Durchführung der Arbeiten nutzte er eine Stehleiter. Während der Montagearbeiten drehte er sich auf der Leiter, verlor das Gleichgewicht und stürzte ab. Er prallte mit dem Kopf auf eine Schulbank und erlitt eine Schädelbasisfraktur. Ein längerer Krankenhausaufenthalt und notwendige Rehabilitationsmaßnahmen waren die Folge.
Was hätte diesen Unfall verhindern können? Die Antwort beginnt lange vor dem Aufstellen der Leiter:
Vor den Arbeiten hätte der Vorgesetzte entsprechend der TRBS 2121-2 im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen müssen, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel verwendet werden kann, das mehr Sicherheit bei der Montagetätigkeit bietet, wie z.B. ein Kleingerüst. Ebenso wäre hierbei zu überlegen gewesen, ob es sinnvoll ist, eine zweite Person zum Anreichen der Werkzeuge und Materialien hinzuzuziehen, da dies viele Auf- und Abstiege verhindern würde. Weiterhin ist die mindestens jährliche Unterweisung der Beschäftigten zur Verwendung von Leitern und Tritten sicherzustellen sowie die regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte auf ihre Gebrauchstauglichkeit durch eine zur Prüfung befähigte Person zu organisieren. Bei der Durchführung der Arbeiten hätte das präventive Wegräumen der Schulbänke im engeren Umkreis auch zu geringeren Unfallfolgen beitragen können.
Leitern: Unterschätzte Gefahr im Alltag
Leitern gehören zu den am häufigsten genutzten und am meisten unterschätzten Arbeitsmitteln. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2121-2) legt klare Grenzen für deren Verwendung fest: Als Arbeitsplatz dürfen Leitern nur bis maximal fünf Meter Standhöhe genutzt werden und auch nur, wenn diese über mindestens 8 cm tiefe Trittstufen oder eine Plattform anstatt der früher üblichen Leiterholme verfügen.
Ab zwei Metern Höhe ist die Nutzung als Arbeitsmittel auf maximal zwei Stunden pro Arbeitsschicht beschränkt. Dazu gibt es noch weitere Einschränkungen für Leitern als Arbeitsplatz, z.B. wenn durch die Arbeiten ein sicherer Stand nicht gewährleistet werden kann oder die zur Verwendung kommenden Maschinen oder Materialien zu schwer sind. Hierzu bietet die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ als kompaktes Nachschlagewerk umfassende Informationen zur Beschaffung von Leitern, deren Auswahl und sicheren Verwendung sowie Muster für eine Leitercheckliste.