Was bedeuten die Änderungen der DGUV Vorschrift 2 in der Praxis
Joachim Moser leitet die Stabsstelle Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin der Landeshauptstadt Saarbrücken. Der leitende Sicherheitsingenieur und sein Team unterstützen die rund 3.600 Beschäftigten der Stadtverwaltung und deren Eigenbetriebe sowie rund 900 Mitglieder der städtischen Freiwilligen Feuerwehren in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Als derzeitiger Vorsitzender des Vorstandes der UKS ist er zudem mit dem Verfahren zur Erstellung von Unfallverhütungsvorschriften bestens vertraut und kennt die aktuellen Änderungen der DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 2. Für „Sicher im Saarland“ beantwortet der Praktiker Fragen zur überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 und welchen Einfluss die Vorschrift auf seine Arbeit hat.
Herr Moser, haben Unfallverhütungsvorschriften in der modernen Arbeitswelt noch eine Bedeutung?
Ja, Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind in der modernen Arbeitswelt bedeutender denn je, auch wenn sich die Zahl erheblich reduziert hat und die aktuellen UVVen sich inhaltlich stark gewandelt haben. Während früher der Fokus fast ausschließlich auf technischer Sicherheit (z. B. Schutzabdeckung an Maschinen) lag, adressieren moderne Vorschriften heute vermehrt die Herausforderungen der Digitalisierung, des mobilen Arbeitens und der psychischen Gesundheit. UVVen haben auch für die Unternehmen den großen Vorteil, dass zu beachtende Gefährdungen bzw. erforderliche Maßnahmen explizit beschrieben sind und ein „Suchen“ in der Gesamtheit der Regelwerke nicht erforderlich ist.
Wie schätzen Sie die Praxisrelevanz und Aktualität der Unfallverhütungsvorschriften ein?
Unfallverhütungsvorschriften (UVV), seit 2014 als DGUV-Vorschriften bezeichnet, besitzen eine hohe Praxisrelevanz und Aktualität, da sie als verbindliches autonomes Satzungsrecht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen den Arbeitsschutz konkretisieren. Die Vorschriften werden kontinuierlich an neue Technologien und rechtliche Rahmenbedingungen angepasst. Ein Beispiel ist die Aktualisierung der Regelungen zur Überfallprävention in Kassen und Spielstätten (DGUV Vorschrift 25) vom April 2021, um die veralteten Vorschriften aus 1997 zu ersetzen. Ganz aktuell steht die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 1 an, was sicher auch bei verschiedenen Regelungen Kapiteln erforderlich und zeitgemäß ist, aber dass es seitens des zuständigen Ministeriums bereits inhaltliche „Vorgaben“ gemacht werden bezüglich der Inhalte, sehe ich im Rahmen der Selbstverwaltung als nicht in Ordnung.
Welchen Einfluss hat die DGUV Vorschrift 2 auf die Arbeit Ihrer Stabsstelle?
Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2, vom Januar 2026, bringt schon wesentliche Änderungen für die sicherheitstechnische Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Ziel ist eine modernere, praxisnähere und flexiblere Betreuung. Hierbei spielt auch die Digitalisierung im Arbeitsschutz eine neue Rolle. Die Vorschrift erkennt die zeitgemäße Nutzung digitaler Möglichkeiten an und erlaubt nun explizit Teleberatung als Teil der Betreuung. Ebenso wurde das Hinzuziehen von Fachleuten erleichtert. Kritisch sehe ich die Öffnung einzelner Berufsfelder, wie z. B. Studium der Humanmedizin, Ergonomie, Organisationspsychologie oder Arbeitshygiene. Ich glaube diese Berufsfelder sind wegen den fehlenden technischen Qualifikationen nur in ganz wenigen Branchen als Fachkraft für Arbeitssicherheit zielführend. Als Fachleute bei bestimmten, definierten Aufgabenstellungen sehe ich es eher als positiv.
Welche besondere Rolle spielt die DGUV Vorschrift 2 in der Verwaltung der Landeshauptstadt mit vielen unterschiedlichen Ämtern, Eigenbetrieben und städtischen Einrichtungen?
Die LHS hat mit ihren 3.600 Beschäftigten in 36 verschiedenen Ämtern und Eigenbetrieben sowie 900 Mitgliedern von Freiwilligen Feuerwehren eine sehr große Bandbreite an Themen des Arbeitsschutzes zu bewerkstelligen. Eine stärkere Fokussierung auf die betriebsspezifische Betreuung; also der Mix aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung wird präzisiert, um die Maßnahmen passgenau auf die Gefährdungen in den Unternehmensbereichen auszurichten.
Nennen Sie ein konkretes Beispiel aus der Landeshauptstadt, bei dem die DGUV Vorschrift 2 den Arbeitsschutz nachweislich verbessert.
Die DGUV Vorschrift 2 hat den Arbeitsschutz durch die Einführung einer bedarfsorientierten Betreuung nachweislich verbessert, indem sie die Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit stärker an die spezifischen Risiken eines Betriebes anpasst, statt nur pauschale Einsatzzeiten vorzugeben. Durch die erhöhten Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat die LHS auch die personellen Ressourcen, innerhalb der Stabsstelle ASM, angepasst.
Welche städtischen Bereiche benötigen erfahrungsgemäß die höchste sicherheitstechnische Betreuung und warum?
Das sind die Bereiche, in denen aufgrund der Tätigkeitsmerkmale viele und höhere Gefährdungsfaktoren vorliegen und nein, es ist nicht die psychische Belastung bei der Arbeit, sondern eher unsere operativen Bereiche, wie Abfall-/Abwasserentsorgung, Grünbereich, Bauhöfe, Forst und ähnliche. Aber auch die Bereiche mit zahlreichen Kundenkontakten, denn die Meldungen von verbalen bzw. handgreiflichen Übergriffen steigen jährlich und präventiv gibt es für uns kaum Möglichkeiten, Einfluss auf das Verhalten des Gegenübers zu nehmen.
Welche Neuerungen in der überarbeiteten Vorschrift 2 sind für die Landeshauptstadt am relevantesten?
Als besonders relevant ist die Vereinheitlichung der Grundbetreuung. Der einheitliche Mindestanteil von 20 % für die Grundbetreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit wird eingeführt, während die bisherige Pro-Kopf-Vorgabe von 0,2 Stunden entfällt. Insbesondere im Verwaltungsbereich, der einen großen Teil unsere Mitarbeitenden ausmacht, steigt hierdurch die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.