Sozialwahl 2023
Das Ehrenamt stellt sich neu auf
Die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen der Unfallkasse Saarland werden durch die Vertreter der Versicherten und der Unternehmen in den Organen der Selbstverwaltung getroffen. Alle Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben zwei ehrenamtliche Selbstverwaltungsorgane: die Vertreterversammlung und den Vorstand.
In den Selbstverwaltungsorganen der Unfallkasse Saarland sind mit gleicher Stimmzahl sowohl Unternehmer als auch Versicherte vertreten. Als ehrenamtliche Vertreter ihrer jeweiligen Organisationen, repräsentieren die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch die Vielfalt der Mitgliedsunternehmen.
Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Saarland wird alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen von den Versicherten und den Unternehmern anhand von Vorschlagslisten gewählt. Ob eine Wahl als Urwahl oder als Friedenswahl stattfindet, hängt davon ab, ob auf den Listen der zur Wahl antretenden Organisationen nicht mehr Personen aufgestellt sind, als Mitglieder für die Selbstverwaltungsorgane zu wählen sind. Ist dies der Fall, werden die benannten Personen ohne Wahlhandlung, in einer sogenannten Friedenswahl, gewählt. Bei der Sozialwahl 2023 waren die Voraussetzungen für eine Friedenswahl erfüllt. Die Vertreterversammlung besteht aus 20 Mitgliedern, jeweils 10 der Unternehmerseite und 10 der Versichertenseite.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung trifft Entscheidungen, die ausdrücklich durch Gesetz zugewiesen sind. Der Aufgabenkatalog der Vertreterversammlung ist in der Satzung der Unfallkasse Saarland aufgeführt, ihre Entscheidungsschwerpunkte sind u.a.:
- Entscheidung über die Organisation der UKS
- Beschlussfassung über autonomes Recht wie Satzung, Dienstordnung, Gefahrtarif
- Beschlussfassung über den Haushalt
- Wahl des Vorstandes der UKS
Aufgaben des Vorstandes
Der Vorstand ist das Exekutivorgan des Unfallversicherungsträgers. Er vertritt die Unfallkasse gerichtlich und außergerichtlich, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er bestimmt die Richtlinien der Arbeit der Unfallkasse und bereitet Entscheidungen für die Vertreterversammlung vor.
Der Vorstand setzt sich paritätisch aus 5 Mitgliedern der Unternehmerseite und 5 Mitgliedern der Versichertenseite zusammen.
Die Organe der Unfallkasse Saarland
Sozialwahl 2023
Die Vertreterversammlung
Versicherte
Arbeitgeber
wählt
Der Vorstand
Versicherte
Mit beratender Stimme
Arbeitgeber