Leistungen und Reha

Sozialgerichtsstatistik

Sozialgerichtsstatistik

Das Widerspruchsverfahren gibt dem Verletzten eine Möglichkeit, die Entscheidung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen zu lassen. Hält die Verwaltung einen Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm im Rentenausschuss ab. Ansonsten legt sie ihn dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vor. Dieser überprüft den Widerspruch. Hält er ihn für begründet, so erlässt er einen Abhilfebescheid. Andernfalls wird der Widerspruch durch schriftlichen Bescheid zurückgewiesen. Dagegen kann beim Sozialgericht Klage erhoben werden. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung im Widerspruchs- und Klageverfahren in 2023:

Widersprüche 2023

Fälle

zu Beginn des Jahres anhängig

15

2023 eingegangen

35

Zusammen

50

Verfahren beendet durch

Widerspruchsbescheid

33

Rücknahme des Widerspruchs

5

Abhilfe (§85 Abs. 1 SGG)

1

Auf sonstige Art

0

Zusammen

39

Am Ende des Jahres noch anhängig

11

Klagen 2023

Klage
(Fälle)

Berufung
(Fälle)

Beschwerde
(Fälle)

Revision
(Fälle)

Verfahren beendet durch

Rücknahme der Klage

11

1

0

0

Urteil gegen Unfallkasse mit vollem Erfolg

1

1

0

0

Urteil gegen Unfallkasse mit teilweisem Erfolg

0

0

0

0

Urteil gegen den Versicherten

5

1

0

0

Vergleich

0

0

0

0

Anerkenntnis

1

0

0

0

Sonstiges

2

0

0

0

Zusammen

20

3

0

0