Sozialgerichtsstatistik
Das Widerspruchsverfahren gibt dem Verletzten eine Möglichkeit, die Entscheidung der Verwaltung auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen zu lassen. Hält die Verwaltung einen Widerspruch für begründet, so hilft sie ihm im Rentenausschuss ab. Ansonsten legt sie ihn dem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vor. Dieser überprüft den Widerspruch. Hält er ihn für begründet, so erlässt er einen Abhilfebescheid. Andernfalls wird der Widerspruch durch schriftlichen Bescheid zurückgewiesen. Dagegen kann beim Sozialgericht Klage erhoben werden. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Entwicklung im Widerspruchs- und Klageverfahren in 2023:
Widersprüche 2023 |
Fälle |
zu Beginn des Jahres anhängig |
15 |
2023 eingegangen |
35 |
Zusammen |
50 |
Verfahren beendet durch |
|
Widerspruchsbescheid |
33 |
Rücknahme des Widerspruchs |
5 |
Abhilfe (§85 Abs. 1 SGG) |
1 |
Auf sonstige Art |
0 |
Zusammen |
39 |
Am Ende des Jahres noch anhängig |
11 |
Klagen 2023 |
Klage |
Berufung |
Beschwerde |
Revision |
Verfahren beendet durch |
||||
Rücknahme der Klage |
11 |
1 |
0 |
0 |
Urteil gegen Unfallkasse mit vollem Erfolg |
1 |
1 |
0 |
0 |
Urteil gegen Unfallkasse mit teilweisem Erfolg |
0 |
0 |
0 |
0 |
Urteil gegen den Versicherten |
5 |
1 |
0 |
0 |
Vergleich |
0 |
0 |
0 |
0 |
Anerkenntnis |
1 |
0 |
0 |
0 |
Sonstiges |
2 |
0 |
0 |
0 |
Zusammen |
20 |
3 |
0 |
0 |