Wir über uns

Die Unfallkasse Saarland

Die Unfallkasse Saarland –
Wir über uns

Die Unfallkasse Saarland (UKS) ist die gesetzliche Unfallversicherung für ca. 450.000 Menschen im Saarland. Die gesetzliche Unfallversicherung nimmt im deutschen Sozialversicherungssystem seit über 135 Jahren einen wichtigen Platz ein. Sie ist eine Pflichtversicherung, in der alle Beschäftigten, die eine versicherte Tätigkeit ausüben, gegen die Folgen arbeitsbedingter Risiken versichert sind. Seit 1971 sind auch alle Schülerinnen und Schüler, Studierende und Kindergartenkinder in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Ablösung der Unternehmerhaftpflicht

Das Prinzip der Ablösung der Unternehmerhaftpflicht prägt bis zum heutigen Tag die Struktur der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet sich von den übrigen Zweigen der deutschen Sozialversicherung dadurch, dass die Beiträge in der Unfallversicherung allein von den Unternehmern aufgebracht werden. Dies ist die Konsequenz aus der Ablösung der zivilrechtlichen Haftpflicht der Unternehmer gegenüber ihren Arbeitnehmern. Die Unternehmer organisieren sich in der Solidargemeinschaft der Unfallversicherungsträger und bringen die erforderlichen Mittel allein auf.

Die UKS

Die UKS wurde mit Verordnung vom 17. Mai 1997 als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung und nimmt die Aufgaben der Unfallversicherung im staatlichen und im kommunalen Bereich des Saarlandes seit 1998 wahr.

Unsere örtliche Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Saarlandes. Wir sind zuständig bei Arbeits- und Wegeunfällen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Kindern in Kindertageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Studierende, der ehrenamtlich Tätigen in öffentlichen Einrichtungen, Pflegepersonen, Beschäftigten in Privathaushalten, Hilfeleistenden und Personen in Hilfeleistungsunternehmen, wie z.B. der freiwilligen Feuerwehr.

Wir bieten alles aus einer Hand!

Unsere Aufgaben sind im Sozialgesetzbuch (SGB) VII festgelegt und umfassen drei große Bereiche:

  • Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation
  • Gewährung von Entschädigung, wenn schwerwiegende Unfallfolgen oder Erkrankungen verbleiben

Die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten steht für uns an erster Stelle. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sind im Bereich Arbeitsschutz und Prävention unsere Fachleute für Arbeitsschutz da: Wir beraten und schulen die Beschäftigten unserer Mitgliedsunternehmen, sind Ansprechperson für alle Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit, überwachen die Betriebe und ermitteln die Ursachen von Unfällen und arbeitsbedingten Belastungen.

Wenn es doch zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit kommt, stehen Ihnen unsere Fachleute für Rehabilitation und Entschädigung zur Seite. Um die Gesundheit unserer Versicherten wiederherzustellen, setzen wir alle geeigneten Mittel ein. Wir ermöglichen so die Rückkehr in den Beruf und in ein selbstbestimmtes Leben.

Wir verstehen uns als Dienstleister für unser Mitgliedsbetriebe und Versicherten: Information und Beratung sind wichtige Dienstleistungen der Unfallkasse Saarland.