Sie fragen – wir antworten
Ich möchte Flüchtlingen die Möglichkeit geben, in meinem Unternehmen ein Praktikum zu absolvieren. Wie sieht es mit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz aus?
Die Staatsangehörigkeit oder der Aufenthaltsstatus haben keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ist, dass die Personen eine gesetzlich versicherte Tätigkeit in Deutschland ausüben. Praktika von Flüchtlingen bei Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Saarland stehen daher grundsätzlich unter Versicherungsschutz. Sofern das Praktikum allerdings von einer dritten Stelle veranlasst wurde, kann sich die Zuständigkeit nach dem Unfallversicherungsträger der veranlassenden Stelle richten.
Stehen auch Hospitationen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?
Handelt es sich tatsächlich um Hospitationen (bloßes „Über-die-Schulter-Schauen“), um die Arbeit kennenzulernen oder das eigene Interesse daran zu ergründen, und zwar ohne jede Verpflichtung zur Arbeitsleistung oder ohne irgendwie praktisch in den Betrieb einzugreifen, besteht grundsätzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Es fehlt dabei an einer dem Unternehmen dienenden Tätigkeit.
Ich habe eine private Initiative für soziale und humanitäre Projekte ins Leben gerufen. Besteht für die Helfenden Versicherungsschutz?
Helfende, die sich für Unternehmen in der Wohlfahrtspflege und im Gesundheitswesen engagieren, stehen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift umfasst jedoch nicht jedes ideelle oder gemeinwohlorientierte Tätigwerden. Es muss sich vielmehr um eine Tätigkeit für ein Unternehmen der Wohlfahrtspflege handeln. Schließen sich also Bürgerinnen und Bürger zusammen, muss ihr Zusammenschluss einen bestimmten Organisationsgrad besitzen, um Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zu begründen. Sollte es sich um eine rein private Initiative ohne dauerhafte Organisation handeln, besteh grundsätzlich kein Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII. Falls Sie Unterstützung benötigen zur Frage, ob Ihre Initiative ein versichertes Unternehmen darstellt, fragen Sie bitte direkt bei der genannten Berufsgenossenschaft nach.
Sollte kein Versicherungsschutz über einen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung möglich sein, werden die nach einem Unfall ggf. erforderlichen Behandlungskosten einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln in der Regel von den zuständigen Krankenkassen getragen. Zudem können die Helfenden im Saarland im Rahmen ihres Engagements über die Ehrenamtsversicherung des Saarlandes unfall- und auch haftpflichtversichert sein. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter folgendem Link: Ehrenamtsversicherung
Ich übernehme im Auftrage der Kommune soziale Tätigkeiten. Bin ich dabei versichert?
Übernehmen Sie im Auftrage von saarländischen Städten oder Gemeinden Tätigkeiten, die in deren Aufgabenbereich fallen, wie z.B. Unterstützungen für Flüchtlinge, die nachweislich den kommunalen Aufgaben der Daseinsvorsorge zuzurechnen sind, kommt gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse Saarland in Betracht. Dies gilt auch, wenn die Körperschaft einen Verein mit der Aufgabe betraut hat. Die Gebietskörperschaft muss dabei für die Organisation, Überwachung und Einteilung der an die Helferinnen und Helfer zu vergebenden Aufgabe zuständig und gegenüber ihnen weisungsbefugt sein. Sie muss in der Regel die Organisations- bzw. Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und ist in der Regel für die Einbeziehung der Freiwilligen in den Haftpflichtversicherungsschutz zuständig sowie muss nach außen hin als Verantwortliche auftreten. Ein allgemeiner Aufruf zur Hilfeleistung reicht nicht aus, um den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zu begründen!
Bei Tätigkeiten für die Kirche kommt die Zuständigkeit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft in Betracht.
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Infos zum Versicherungsschutz im Ehrenamt finden Sie unter folgendem Link: DGUV Ehrenamt