Neue Druckschriften
Neuerscheinungen und aktualisierte Fassungen (Quelle: DGUV)
DGUV-Information 205-014
Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr
Aktualisierte Fassung: August 2024
Die vorliegende DGUV Information 205-014 „Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr“ richtet sich an die Träger bzw. Trägerinnen der Feuerwehr und gibt Hilfestellung bei der Umsetzung von Anforderungen aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und DGUV Vorschriften. Sie kann als Leitfaden für die Auswahl zur Beschaffung geeigneter PSA herangezogen werden und zeigt Wege auf, wie Unfälle und Gesundheitsgefahren bei Ausbildung, Übungen und Einsätzen vermieden werden können.
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DGUV-Information 202-122
Handlungshilfe zur pädagogischen Gefährdungsbeurteilung in Schulen
Neuerscheinung
Bei der Planung und Durchführung von schulischen Aktivitäten sind neben der inhaltlichen Gestaltung auch immer Aspekte der Sicherheit und Gesundheit der Lernenden zu berücksichtigen. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wird Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrkräften und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit dieser DGUV Information eine Unterstützungshilfe angeboten.
Die Schrift zeigt Einsatzmöglichkeiten der pädagogischen Gefährdungsbeurteilung in Schulen auf, beschreibt den Nutzen für die verschiedenen schulischen Akteure und erklärt die konkrete Herangehensweise in drei Schritten (Erkennen; Bewerten; Handeln und Fortschreiben). Abgerundet wird die Handlungshilfe durch ein Muster-Formular, welches an die schulspezifischen Vorgaben angepasst werden kann, sowie Praxisbeispiele, die die Anwendung im schulischen Alltag verdeutlichen sollen.
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DGUV-Information 202-103
3D-Tischdrucker in Schulen
Aktualisierte Fassung: August 2024
Grundsätzlich gibt der Flyer allgemeine Informationen zum 3D-Druckverfahren und geht näher auf Sicherheits- und Gesundheitsaspekte ein, die bei der Anschaffung, Aufstellung und Nutzung von 3D-Tischdruckern in Schulen relevant sind. Darüber hinaus informiert er darüber, welche konkreten Gefährdungen (z. B. Emissionen, Lärm, Überhitzung, Quetschungen) und entsprechende präventive Maßnahmen beim Aufstellen und Betreiben von 3D-Tischdruckern in Schulen zu beachten sind. Die DGUV Information kann von Aufsichtspersonen und Präventionsfachkräften im Rahmen ihrer schulischen Beratungstätigkeit als gesicherte Fachmeinung herangezogen werden.
Die redaktionellen Anpassungen des Flyers betreffen den abgebildeten Infokasten „Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen“ (Seite 7). Zum einen wurden die Verweise und Verlinkungen aktualisiert. Zum anderen wurde die bestehende Handreichung der Unfallkasse Baden-Württemberg „Sicherer Umgang mit 3D-Druckern in der Schule“ als ergänzende Informationsquelle aufgenommen.
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DGUV Information 208-053
Mensch und Arbeitsplatz – Physische Belastungen
Aktualisierte Fassung: Juni 2024
Wird eine zu hohe physische Belastung nicht rechtzeitig erkannt, können Beschäftigte im Laufe ihres Arbeitslebens als Folge dieser Belastung erkranken.
Diese DGUV Information bietet Arbeitgebern Hilfestellungen, mögliche Quellen oder Ursachen einer zu hohen physischen Belastung bereits in der Planung von Arbeitsplätzen zu erkennen und dieser durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen werden anhand des TOP-Prinzips erläutert. Diese DGUV Information ist so aufgebaut, dass Sie zunächst allgemeine Informationen zu physischer Belastung und Hinweise zu einer menschengerechten Arbeitsgestaltung erhalten. In den folgenden Kapiteln werden verschiedene physische Belastungsarten und praxisnahe Lösungsansätze aus unterschiedlichen Branchen vorgestellt. Zudem werden die wesentlichen Einflussfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung von Präventionsmaßnahmen vorgestellt.
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DGUV Information 207-206
Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst
Aktualisierte Fassung: März 2024
Die DGUV Information 207-206 „Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst“ weist auf die rechtlichen Vorgaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln hin. Sie enthält Empfehlungen, die die Umsetzung von gefahrstoffbezogenen Regelungen in der Praxis erleichtern sollen, informiert über die Desinfektionsmittel, die im Gesundheitsdienst zum Einsatz kommen, und über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen. Dies umfasst auch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben. Sie unterstützt damit bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Die Information richtet sich an Verantwortliche in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in gesundheitsdienstlichen Einrichtungen und Führungskräfte, die für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Desinfektionsmittel verantwortlich sind, sowie an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen, Sicherheitsbeauftragte, betriebliche Interessenvertretungen, Beschäftigte sowie an Hygienefachpersonal. Einrichtungen der Veterinärmedizin können die in dieser DGUV Information enthaltenen Ausführungen als Orientierung heranziehen, sofern die Tätigkeiten vergleichbar sind. Wird bei der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass in Arbeitsbereichen außerhalb des Gesundheitsdienstes vergleichbare Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln durchgeführt werden, können die hier beschriebenen Regelungen analoge Anwendung finden.
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DGUV Information 202-028
Bus-Schule (DIN A2 Plakat)
Neuerscheinung
Die DGUV Information 202-028 „Bus-Schule“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 und soll Lehrkräfte bei der Vermittlung elementarer Sicherheitsregeln und richtigem Verhalten in öffentlichen Verkehrsmitteln unterstützen. Die 12 Einzelillustrationen machen darauf aufmerksam, wie sich Kinder z. B. beim Warten an der Bushaltestelle, während der Busfahrt und beim Ausstieg sicher verhalten. Das Plakat wurde vom Sachgebiet „Verkehrssicherheit in Bildungseinrichtungen“ im Fachbereich „Bildungseinrichtungen“ der DGUV turnusgemäß überprüft und überarbeitet. Die Änderungen betreffen die Erstellung neuer Illustrationen und neuer Texte sowie die Aufnahme von störendem Verhalten der Kinder in Bezug auf den Busfahrer.
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DGUV Information 214-038
Gewitter auf dem Vorfeld von Verkehrsflughäfen – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Aktualisierte Fassung: März 2024
Diese DGUV Information informiert u. a. über den Schutz von Beschäftigten bei der Flugzeugabfertigung gegen Gefährdungen durch Gewitter und gibt Tipps und Hinweise zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen. Durch elektrische Felder kommt es bei Gewittern zu spezifischen Gefährdungen beim Handling von Verkehrsflugzeugen. Wirksame Schutzmaßnamen können nur in guter Abstimmung von den an der Abfertigung beteiligten Unternehmen gemeinsam festgelegt werden. Die DGUV-Information ist als praxisnaher Leitfaden angelegt, der die Verantwortlichen im Betrieb bei der Planung und Durchführung von notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der fachkundigen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützt. Aufgrund der zunehmenden Häufigkeit von Gewittern erlangt die Information zusätzliche Aktualität.
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DGUV-Information 205-041
Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien
Neuerscheinung
Lithium-Ionen-Batterien (LIB) werden schon seit über 30 Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen verwendet und werden nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in der Arbeitswelt vermehrt eingesetzt. Bei der Entwicklung, Herstellung, Verwendung, Entsorgung und dem Recycling von LIB kann es zu Brandereignissen kommen. Ursachen hierfür können u. a. Qualitätsmängel und unsachgemäßer Umgang sein, aber auch eine ungeeignete Ladeinfrastruktur oder ein mangelhaftes Batteriemanagementsystem.
Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB)“ enthält allgemeine Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen. Sie gibt Hinweise, wie in Unternehmen sicherer mit LIB umgegangen werden kann und wie somit Brände verhütet werden können.
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DGUV Information 211-039
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten
Aktualisierte Fassung: Februar 2024
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer nach §22 SGB VII unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Die Ermittlung der für das jeweilige Unternehmen angemessenen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten überlässt diese Bestimmung dabei der Verantwortung des Unternehmers.
Die DGUV Vorschrift 1 benennt zwar fünf hierbei zu berücksichtigende Faktoren (räumliche, zeitliche und fachliche Nähe, die Anzahl der Beschäftigten sowie das Unfallgeschehen im Betrieb), gibt jedoch ebenfalls keine weiteren Hinweise zur Festlegung der jeweils konkret erforderlichen Anzahl von Sicherheitsbeauftragten.
Der vorliegende Leitfaden soll daher Unternehmen als Unterstützung bei der Ermittlung der Mindestanzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten dienen.
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