Haushaltshilfen: Für 5 Euro im Monat gut abgesichert
Haushaltshilfen sind die gute Seele in vielen saarländischen Haushalten. Doch wer schützt sie vor Arbeitsunfällen? Ein Blick auf den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Es ist Realität in vielen Haushalten: Haushaltshilfen leisten einen wichtigen Beitrag, der den Alltag ihrer Arbeitgeber überhaupt erst ermöglicht. Sie reinigen, kochen, bügeln, organisieren und nicht selten betreuen sie Kinder oder ältere Angehörige. Doch während ihre Arbeit essenziell ist, bleibt ihr rechtlicher Schutz oft ein Randthema – kaum wahrgenommen und doch von großer Bedeutung.
Gesetzliche Unfallversicherung für Haushalthilfen durch die Unfallkasse Saarland
In Deutschland sind alle Beschäftigte gesetzlich gegen Arbeitsunfälle versichert- selbstverständlich auch Haushaltshilfen. Erleidet eine im Saarland beschäftigte Haushaltshilfe einen Arbeitsunfall, übernimmt die Unfallkasse die Behandlungskosten und bietet bei Bedarf Rehabilitationsmaßnahmen und weitere Unterstützung an. Im Falle des Falles sind Haushaltshilfen damit gut abgesichert. Die Arbeitgeber, also die Haushalte, müssen dafür Sorge tragen, dass diese Absicherung besteht.
Der Weg zu dieser Absicherung führt, in Abhängigkeit des Entgelts, entweder über die Minijobzentrale oder direkt über die Unfallkasse Saarland. Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten werden im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens die Beiträge von der Minijobzentrale der Knappschaft-Bahn-See eingezogen. 1,6% der Entgelte werden daher automatisch zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeführt. Übersteigt das Entgelt eine Höhe von 556 € (Stand 2025), so liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und die Haushaltshilfe muss bei der Unfallkasse Saarland angemeldet werden. Der Beitrag der UKS ist unabhängig von dem Entgelt und beträgt ab dem 01.01.2025 je Haushaltshilfe 60 € für ein Beitragsjahr. Der umfassende Versicherungsschutz, der auch auf den Wegen zum oder vom Privathaushalt greift, kostet also umgerechnet nur 5 Euro im Monat.
Unfallverhütung im Privathaushalt
Obwohl die gesetzliche Unfallversicherung im Schadensfall einspringt, bleibt die Verhütung von Unfällen der entscheidende Baustein, um die Sicherheit von Haushaltshilfen zu gewährleisten. In Privathaushalten lauern zahlreiche Unfallquellen, die oft unterschätzt werden. Viele Unfälle lassen sich bereits durch einfache Maßnahmen vermeiden. So müssen für Tätigkeiten in höheren Bereichen sichere Leitern und Tritte zur Verfügung gestellt werden und Treppen sollten frei von Hindernissen sowie gut beleuchtet sein. Auch der Umgang mit aggressiven Reinigungsmitteln bedarf klarer Einweisung und ggf. geeigneter Schutzausrüstung.
Die Anmeldung von Haushaltshilfen und die Unfallverhütung im privaten Umfeld sind – neben der gesetzlichen Pflicht – ein Zeichen von Fairness, sozialer Verantwortung sowie persönlicher Wertschätzung.