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Langfristiger Gesundheitsschutz für Beschäftigte

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Nachgehende Vorsorge im öffentlichen Dienst

Langfristiger Gesundheitsschutz für Beschäftigte

Die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Saarland stehen für ein breites Spektrum an Tätigkeiten: kommunale Verwaltungen, Feuerwehr, Schulen, Kitas, Gesundheitsämter, Bauhöfe, Justizvollzug, technische Dienste und viele weitere Bereiche. Trotz des häufig angenommenen Bildes eines „sicheren“ Arbeitsumfelds sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst zahlreichen körperlichen und psychischen Belastungen sowie teilweise erheblichen Gefährdungen ausgesetzt. Einige dieser Gefährdungen können langfristige gesundheitliche Auswirkungen haben, die sich erst Jahre später bemerkbar machen.

Um daraus resultierende Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, sieht die Arbeitsmedizin ein wichtiges Instrument vor: die nachgehende Vorsorge. Sie stellt sicher, dass alle Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – Beamte wie Tarifbeschäftigte – Anspruch auf medizinische Begleitung behalten, selbst wenn sie einen Aufgabenbereich verlassen oder in den Ruhestand treten.

Nachgehende Vorsorge ist eine Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß der Verordnung über arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV). Sie wird notwendig, wenn Beschäftigte Tätigkeiten ausgeübt haben, bei denen gesundheitliche Spätfolgen möglich sind. Diese Pflicht zum konkreten Angebot gilt für alle Arbeitgeber also auch Dienststellen, Behörden, kommunale Betriebe und öffentlich-rechtliche Einrichtungen.

Die nachgehende Vorsorge setzt an, wenn die Beschäftigten Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen oder langzeitwirksamen physikalischen Gefährdungen (Strahlung) ausgeübt haben.

Durch die ArbmedVV verfolgt der Gesetzgeber eine gesundheitliche Langzeitabsicherung. Manche Beschäftigte im öffentlichen Dienst stehen über Jahre hinweg besonderen Belastungen gegenüber. Die nachgehende Vorsorge stellt sicher, dass diese Risiken ernst genommen werden – auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis oder die Tätigkeit endet. Exponierte Beschäftigte können Erkrankungen entwickeln, deren Ursachen lange zurückliegen. Frühzeitige medizinische Untersuchungen ermöglichen eine rechtzeitige Behandlung und gegebenenfalls die Anerkennung einer beruflichen Ursache.

Zusätzlich können Arbeitgeber durch Rückmeldung der Beschäftigten – Erkenntnisse aus den Ergebnissen der nachgehenden Vorsorge gewinnen. Daraus lassen sich dann präventive Maßnahmen ableiten.

Ablauf der nachgehenden Vorsorge

Dienststellen müssen betroffene Beschäftigte schriftlich über ihren Anspruch informieren auch Jahre nach Beendigung der Tätigkeit. Dies gilt unabhängig vom Beamten- oder Tarifstatus.

Oft übernehmen Betriebsärzte oder betriebsärztliche Dienste der Kommunen, Länder oder des Bundes die Vorsorge. Alternativ können externe Arbeitsmediziner beauftragt werden.

Fachlich richten sich die Untersuchungen nach der Art der früheren Gefährdung. Typische Bestandteile sind:

  • ausführliches Gespräch über die Exposition,
  • körperliche Untersuchung,
  • Bluttests (z.B. bei Chemikalienkontakt),
  • Beratung zu Symptomen, Prävention, Lebensstil und Früherkennung.

Die Teilnahme bleibt freiwillig aber die Dienststelle muss das Angebot aktiv und wiederholt machen.

Herausforderungen

Die Verwaltung muss sicherstellen, dass Expositionen korrekt dokumentiert werden ein Bereich, in dem vielfach noch Optimierungsbedarf besteht. Zusätzlich wechseln im öffentlichen Dienst Beschäftigte gelegentlich innerhalb von Kommunen oder zwischen Landes- und Bundesdienst. Die Nachverfolgbarkeit muss dennoch gewährleistet sein. Der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) als Dienstleistungseinrichtung der gesetzlichen Unfallversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Durch die ODIN-Datenbank kann sichergestellt werden, dass auch nach dem Ausscheiden aus einer Tätigkeit mit krebserzeugenden/keimzellmutagenen Stoffen und Gemischen oder beruflicher Strahlenexposition arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten wird.

Fazit

Die nachgehende Vorsorge ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie schützt Beschäftigte langfristig vor den Folgen von Gefährdungen, denen sie in ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt waren, und unterstützt sowohl individuelle Gesundheit als auch dienstrechtliche Transparenz. Gerade in den vielfältigen Aufgabenfeldern des öffentlichen Dienstes, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig besonderen Risiken begegnen, ist sie ein wesentliches Instrument nachhaltiger Fürsorge und Verantwortung.