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Neues Seminar der Unfallkasse Saarland:
Kollegiale Erstbetreuung nach Extremereignissen
Bei der Arbeit kann es zu einschneidenden Erlebnissen kommen, die an kaum jemandem spurlos vorübergehen: Extremereignisse wie schwere Arbeitsunfälle, besondere Gefahrenlagen oder die Erfahrung von Gewalt können Betroffene stark belasten und unter Umständen sogar traumatisieren. Psychische Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit können langfristige Folgen sein.
Damit Betroffene das Erlebte gut verarbeiten können, sollten sie unmittelbar nach dem belastenden Ereignis nicht allein gelassen werden und betriebliche Unterstützung erfahren.
Diese Aufgabe übernehmen kollegiale Erstbetreuer: Als speziell geschulte Mitarbeiter kümmern sie sich ereignisnah (innerhalb der ersten 48 Stunden) nach einem extrem belastenden Ereignis bei der Arbeit um Betroffene.
Kollegiale Unterstützung wirkt präventiv: Betriebe, die nach Extremereignissen frühzeitig und zugewandt reagieren, können psychische Folgebelastungen der Beschäftigten reduzieren und langfristige Ausfallzeiten vermeiden.
Am 28. und 29. Oktober 2025 wurde die Qualifizierung zur „Kollegialen Erstbetreuung nach Extremereignissen“ erstmalig vonseiten der Unfallkasse Saarland angeboten.
An der zweitägigen Veranstaltung nahmen Beschäftigte mehrerer Mitgliedsbetriebe der UKS aus unterschiedlichen Branchen teil – unter anderem aus Sparkassen, Krankenhäusern sowie aus dem kommunalen Bereich.
Durchgeführt wurde die Schulung von erfahrenen Referentinnen des Kölner Instituts für Unfallnachsorge, das seit vielen Jahren in der Aus- und Weiterbildung im Bereich Krisenintervention und psychotherapeutischer Nachsorge tätig ist.
Die Teilnehmenden lernten, psychische Reaktionen auf außergewöhnliche Belastungen zu erkennen und erste Stabilisierungsgespräche zu führen. Hier wurde insbesondere das Gewährleisten von emotionalem Beistand, die Förderung von Beruhigung und die Abschirmung gegenüber Einwirkungen von außen (z.B. Polizei, Passanten, Journalisten) vertieft.
Am zweiten Seminartag standen dazu praktische Übungen in Kleingruppen im Mittelpunkt, die den Transfer des theoretischen Wissens in den Arbeitsalltag unterstützten und Sicherheit im Umgang mit betroffenen Kollegen vermittelten. Durch die aktive und engagierte Beteiligung aller Teilnehmenden konnten verschiedene Szenarien durchgespielt und nachbesprochen werden. Anschließend wurden Strategien zur Selbstfürsorge besprochen, damit kollegiale Erstbetreuer selbst handlungsfähig bleiben.
Abgerundet wurde das Seminar durch Hinweise und Diskussion hinsichtlich der Implementierung und Weiterentwicklung eines betriebsspezifischen Handlungskonzepts, um die kollegiale Erstbetreuung passgenau in die Strukturen ihres jeweiligen Betriebs einzubetten.
Insbesondere in den praktischen Übungen und im lebhaften Austausch von Good Practice-Beispielen aus den unterschiedlichen Betrieben zeigte sich das große Engagement der angehenden kollegialen Erstbetreuer.
Die Teilnehmenden brachten hier ihre Erfahrungen und Ansätze aus ihren jeweiligen Betrieben ein und tauschten sich intensiv bezüglich innerbetrieblicher Informations- und Meldewege, Vernetzung mit weiteren betrieblichen Ansprechpartnern und Vermittlung der Betroffenen in mittel- und ggf. längerfristige psychosoziale Hilfen aus.
Termine für kommende Schulungen werden auf dem UKS-Internetportal meine.uks.de bekannt gegeben.
Interessierte Betriebe sollten bereits gut im Arbeitsschutz aufgestellt sein, damit das Netzwerk von Akteuren, die sich im Betrieb um Sicherheit und Gesundheit kümmern, durch die kollegiale Erstbetreuung sinnvoll erweitert wird. Eine Gefährdungsbeurteilung, die traumatische Ereignisse berücksichtigt, und ein betriebliches Betreuungskonzept sind deshalb Voraussetzungen für die Teilnahme.
Die Qualifizierung kollegialer Erstbetreuer soll künftig einen festen Platz im Seminarangebot der UKS erhalten. Damit möchten wir ein deutliches Zeichen für die Bedeutung einer ganzheitlichen Präventionsstrategie setzen, die körperliche und psychische Gesundheit gleichermaßen in den Blick nimmt.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- DGUV Information 206-017 „Gut vorbereitet für den Ernstfall“
- DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (BpE) bei traumatischen Ereignissen“
Für die kollegiale Erstbetreuung werden auch andere Begriffe wie "betrieblich-psychologische Erstbetreuung", "psychologische Ersthelfer", "Psychische Erste Hilfe" verwendet. Gemeint ist stets dieselbe Qualifizierung.