Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,
dieses Jahr feiern wir 100 Jahre Berufskrankheitenrecht. Das bedeutet 100 Jahre Recht auf soziale Sicherheit und innerbetrieblichen Frieden. Für Versicherte heißt dies gesetzlich garantierte Rehabilitation und Entschädigung mit allen geeigneten Mitteln. Für Unternehmer bietet es Rechtssicherheit, da ihre Haftung im Falle eines Schadens von der Gemeinschaft getragen wird.
Das Berufskrankheitenrecht wird aber erst durch den Präventionsauftrag der Unfallkasse Saarland vollständig abgerundet. Im Rahmen von Betriebsbesichtigungen können wir Mitgliedsunternehmen gezielt auf Risiken hinweisen und maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen empfehlen. Solche Maßnahmen können die Entstehung von Berufskrankheiten verhindern. So spielen die ursprünglichen elf Berufskrankheiten heute -nach 100 Jahren- nur noch eine untergeordnete Rolle.
Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen: Durch veränderte Arbeitsprozesse und den Einsatz neuer Materialien können unbewusst gesundheitsschädliche Einflüsse entstehen, deren Auswirkungen sich oft erst Jahrzehnte später zeigen. Um solchen Entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken, erfolgt eine fortlaufende wissenschaftliche Beobachtung berufsbedingter Erkrankungen. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse haben dazu beigetragen, dass die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten aktuell auf 85 angestiegen ist.
Die Prävention von Berufskrankheiten ist auch nach 100 Jahren noch kein Selbstläufer. Ein Beispiel: Beschäftigte, die regelmäßig im Freien arbeiten, haben ein erhöhtes Risiko, an einer bestimmten Form von Hautkrebs zu erkranken. Um dies frühzeitig zu erkennen, fordert die entsprechende Technische Regel, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten sollen. Wie Sie in unserem aktuellen Beitrag lesen können, ergab eine bundesweite Befragung jedoch, dass nur jeder fünfte Beschäftigte ein solches Angebot erhält.
Berufskrankheiten und Gefahrstoffe stehen oft in einem engen Zusammenhang. Noch heute, 30 Jahre nach dem „Asbestverbot“, sterben mehr Menschen an den Folgen von berufsbedingtem Umgang mit Asbest als an Arbeitsunfällen. In dieser Ausgabe erfahren Sie mehr über die geänderte Gefahrstoffverordnung, die sich u. a. mit der Asbestproblematik befasst.
Liebe Leserinnen und Leser, wir freuen uns über die erreichten Fortschritte, wissen aber, dass unsere Präventionsarbeit weitergehen muss. Dafür brauchen wir Sie! Gemeinsam können wir hoffentlich erreichen, dass in 100 Jahren kein 200-jähriges Jubiläum des Berufskrankheitenrechts gefeiert werden muss.
Viel Spaß beim Lesen und einen schönen Sommer!
Ihre
